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Total daneben // Die frustrierende steuerliche Behandlung von Auslandsaktien

Wolfgang Raum26. April 2017aktualisiert:22. September 20185 Min.3
18454
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Der Aktien-Anleger freut sich in aller Regel über Dividenden-Zahlungen. Recht simpel ist das bei deutschen Papieren. Hier erfolgt in der Regel (also wenn das Geld beispielsweise nicht aus dem Eigenkapital ausbezahlt wird) der Direktabzug von ein paar Steuern – und der Rest wandert aufs Abrechnungskonto. Es kann dann entweder wieder am Kapitalmarkt investiert oder klassisch konsumiert werden.

Einfaches Beispiel: Der Anleger hat 100 Daimler-Aktien (710000) im Depot und erhielt am 29. März eine Zahlung von 3,25 Euro pro Stück, also 325 Euro. Davon nimmt der Fiskus 25 Prozent Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle. Dies sind 81,25 Euro. Davon werden nun 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berechnet, was 4,46 Euro ergibt. Obwohl das nach der deutschen Wiedervereinigung vor mehr als 25 Jahren eingeführte Steuerextra als Zuschlag bezeichnet wird, wird es in Abzug gebracht. Somit bleiben dem Anleger 239,29 Euro von 325 Euro übrig. Wenn der Aktionär auch noch seiner Kirche einen steuerlichen Obolus leistet, ist es nochmal ein Schnaps weniger. Ohne Berücksichtigung der Kirche kommen also 73,6 Prozent beim Anleger an.

Trotzdem ist das eine faire Sache, zumal es auch noch Steuerfreibeträge gibt. Via Freistellungsauftrag bleiben dabei Erträge bis zu 801 Euro vom Finanzamt geschützt, bei Paaren sind es gar 1.602 Euro (das waren früher mal 3.000 DM). Und liegt die persönliche Steuerquote unter der des Abzugs bei Kapitalerträgen, kann der Bürger sich unter Umständen die Differenz via Steuererklärung auch noch zurückholen, wenn er sich die Mühe machen und sich noch intensiver mit der deutschen Bürokratie und Steuergesetzgebung auseinandersetzen will.

Societe Generale

Geht es ins Ausland, dann wird die Sache für den deutschen Anleger deutlich komplizierter – und auch ein Stückchen unfairer. Als Beispiel dient hier die französische Total-Aktie (850727). Unser Beispiel: Der Anleger hält 200 Aktien. Am 6. April gab es 0,61 Euro an Dividende, was 122 Euro ergibt. Davon nimmt der französische Fiskus als Quellensteuer satte 30 Prozent (36,60 Euro). Wer nun aber denkt, dass es damit genug des Abzugs ist, der irrt. Denn auch Deutschlands Finanzminister will noch ein Stückchen des Kuchens abhaben. Leider rechnet nämlich das Team um Wolfgang Schäuble nur die Hälfte (also 15 Prozent) der französischen Quellensteuer an. Deutschland will aber 25 Prozent an Steuern, weshalb weitere 10 Prozent in Abzug gebracht werden, also 12,20 Euro. Der deutsche Soli darf dann natürlich auch nicht fehlen – und schon sind weitere 0,67 Euro dahin. Von 122 Euro bleiben also gerade einmal 72,53 Euro übrig – ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer. Dies sind traurige 59,5 Prozent.

Immer mehr nimmt dabei zu, dass Anleger von den Unternehmen und via Hausbank angeboten wird, ihre Dividende direkt in Aktien wandeln zu können. Allerdings ist die steuerliche Behandlung von Land zu Land unterschiedlich. Während dies beispielsweise bei der britisch/niederländischen Royal Dutch dem Anleger tatsächlich einen kleinen Steuervorteil bringt, ist das bei der französischen Total überhaupt nicht der Fall. Trotzdem bekommt der Kleinanleger von seiner Depotbank ein entsprechendes Angebot. Dumm nur, dass darin nicht separat auf die steuerliche Behandlung hingewiesen wird (oder aus juristischen Gründen leider nicht hingewiesen werden kann).

Im obigen Total-Beispiel führt dies dazu, dass der 200-Aktien-Kleinanleger nun 201 Aktien besitzt, denn der Bezugspreis lag bei 44,64 Euro. Da aber nur in ganzen Stücken Aktien bezogen werden können, erwarb er eine ganze Aktie. Denn es standen nur 72,53 Euro zur Verfügung. Des Kleinanlegers Direktbank kennt aber offensichtlich derlei Probleme, denn im Hinweisschreiben zur sogenannten Stock-Dividende wird vorsorglich bereits darauf hingewiesen, dass beim Erwerb der Aktien aus Stock-Dividenden die üblichen Transaktionskosten anfallen. Beim Kauf der einen Total-Aktie waren dies stolze 12,90 Euro, womit der Anleger für die eine neue Aktie nun einen Einstandskurs von 57,54 Euro hat. Anders ausgedrückt: Von der verbliebenen Nachsteuer-Dividende von 72,53 Euro nahm die Hausbank nochmals 12,90 Euro, womit von den ursprünglichen 122 Euro gar nur noch 59,63 Euro übrig sind, was einer jämmerlichen Quote von 48,9 Prozent entspricht.

Ob dies nun auch bei allen anderen französischen Aktien in ähnlicher Form der Fall ist, kann Ihnen der Autor dieser Zeilen nicht sagen, er ist nämlich nur Journalist und Kleinanleger. Er wird aber nun seine Total-Aktie verkaufen und lieber das Geld in dividendenstarke deutsche Werte investieren. Als Alternative bleiben beispielsweise Bonus-Zertifikate. Denn dort vereinnahmt der Emittent die Dividende. Sie ist dann ein Teil der Finanzierung der Derivate-Struktur. Der Autor fragt sich aber gleichzeitig, ob es denn tatsächlich die Total-Aktie sein muss, bei der er sich durch den Derivate-Dschungel zu kämpfen hat, wenn es doch andere Aktien gibt, die noch dividendenstärker sind und deren Kurs zudem nicht so stark vom schwankenden Ölpreis abhängig ist. Aber dies ist wieder ein ganz anderes Problem.

Anmerkung: Diese Information hat keinerlei steuerrechtliche Relevanz und stellt auch keine Rechts- oder/und Steuerberatung dar. Sie ist nur ein exemplarisches Beispiel für die Problematik, wie schwierig es ist, dass ein Kleinanleger an seinen ausgeschütteten Anteil am Unternehmensgewinn tatsächlich kommt. Der Autor hat diese Total-Erfahrung allerdings am eigenen Leib gemacht.

 

Bildquelle: Markus Hein  / pixelio.de

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3 Kommentare

  1. A. Egloff auf 16. März 2018 18:04

    Mein Kommentar ist hängen geblieben, da Emailadresse unvollständig.
    Richtig: alfredegloff@gmx.net
    Bitte statt Namen nur A.E. veröffentlichen. Danke!

  2. A. Egloff auf 16. März 2018 17:54

    Als Ausländer konnte ich früher die Quellensteuer mit Bestätigung meiner Steuerbehörde beim
    Bundesamt für Finanzen in Bonn geltend machen. Nachdem Betrügereien mit Optionsgeschäften
    begangen wurden (doppelte Rückerstattung) muss ich heute bei meiner Bank einen Bezugsschein
    für jede Dividende verlangen und diese macht dann ohne meine Unterschrift und ohne Bestätigungs
    stempel die rückforderbare Quellensteuer direkt bei der Gesellschaft geltend – gegen ein
    Entgelt pro Bezugsschein von mind. Euro 100.–. Für die meisten Anleger uninteressant!
    Herr Schäublin sei Dank!

  3. A. E. auf 14. November 2017 18:35

    Die ausländische Quellensteuer dürfte entweder anrechenbar sein oder man kann sie sich per Antrag teilweise erstatten lassen. Laut DBA mit Frankreich sind die Beträge die über 15% hinaus gehen zu erstatten.

    Ist umständlich, aber grundsätzlich machbar. Noch besser wäre es aber, wenn man auf französische Aktien verzichtet und sich stattdessen in der heimischen Wirtschaft umsieht.

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