Time is Money // Schnell ein paar Fragen an Bernhard Neumärker, Direktor der Abteilung Wirtschaftspolitik und Ordnungstheorie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE). Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte sind soziale Gerechtigkeit, ökonomische Logik wirtschaftspolitischer Reformen, Macht- und Konfliktanalyse sowie ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.
Macht Geld glücklich?
Es hilft einem, seine Bedürfnisse zu befriedigen und trägt sicherlich zur Zufriedenheit bei, weniger zum Glücksempfinden.
Sind Menschen faul?
Sie müssen zuweilen ihren „inneren Schweinehund“ überwinden. Dazu haben die Ökonomen das System und die Logik der Anreizsetzung entwickelt. Wenn aber Faulheit oder – sagen wir es etwas neutraler – Freizeitkonsum zur Zufriedenheit verstärkt beiträgt, wäre es ja individuell töricht, abweichenden Tätigkeiten nachzugehen.
Haben Sie Angst vor Ihrer Faulheit?
Keineswegs. Ich kenne weder Faulheit noch Langeweile in meinem Leben. Auch in der unbezahlten, eben weitaus weniger fremdbestimmten Zeit suche ich nach kreativen Aktivitäten und gönne mir auch Muße zum Entwickeln von Gedanken völlig abseits des Räderwerks der Berufstätigkeit.
Was halten Sie vom Sozialismus?
Es gibt zu dem Stichwort mehrere Ideen, die auch in kapitalistisch geprägten Gesellschaften aufgenommen worden sind. Dies reflektiere ich besonders, da der moderne Kapitalismus dazu neigt, sie lediglich als notwendiges Übel mitzuschleppen. Vom Sozialismus als vorwiegend historisch-gesamtgesellschaftlichem Ansatz halte ich nichts, denn darin steckt viel zu viel Planungsarroganz und Wissensanmaßung der Machthaber über die individuellen Bedürfnisse der Bürger hinweg, was nahezu immer dazu geführt hat, dass der Sozialismus zur autoritären Machtstabilisierung missbraucht wurde. Freiheit und Kreativität des Einzelnen spielt in diesem althergebrachten Konzept jedenfalls keine Rolle.
Und vom Kapitalismus?
Soweit Kapital als Wirtschaftsfaktor seine Rolle zur Entwicklung und Stärkung freiheitlich strukturierter und funktionsfähiger Märkte wahrnimmt, ist dieser „markttauschstützende Kapitalismus“ sicherlich ein gesellschaftlicher „Gewinn“ (sic!). Sobald sich aber in der kapitalgelenkten Wirtschaft die Kapitaleigner in permanentem (Umverteilungs-)Konflikt mit der arbeitenden Bevölkerung befinden und dies zu einer einseitigen Vermachtung weg vom Großteil der Bevölkerung sowie zu als ungerecht empfundener Ungleichverteilung führt, hat diese Organisationsform der Wirtschaft ein gesellschaftlich nicht zu unterschätzendes Problem.
Welches System könnte dem Denken und Handeln der Menschen gerechter sein?
Ein modernes, das heißt, auf den aktuellen und zukünftigen Entwicklungslinien technologischer, individueller und sozialer Aspekte beruhendes System der „Sozialen Marktwirtschaft“.
Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) Sozialismus light, also Sozialismus plus ein wenig Privateigentum?
Am BGE und seinem Schwesterkonzept, der Negativen Einkommensteuer (NES), hat mich von Anfang an begeistert, dass Vorschläge zur Ausgestaltung aus allen Bereichen des Links-Rechts-Spektrums kommen. Milton Friedman war ein konservativer Liberaler der ersten NES-Stunde, die FDP hatte etwa Mitte der 90er unter Klaus Kinkel eine NES am Start, die Grünen entwickelten eine Variante, der links-liberale Philosoph Philippe Van Parijs stellte das Konzept auf ein politisch-philosophisch-ökonomisch tragfähiges Fundament, einzelne Unternehmer sprachen sich immer wieder dafür aus. Für mich hat das BGE als Konzept, also dem Grunde nach, eine überaus große Anschlussfähigkeit. Der Streit beginnt bei der genauen Ausgestaltung.
Ist ein BGE nur eine Subvention mehr?
Wenn man die Förderung und die Freistellung von Zeit von den Zwängen der Existenzabsicherung als Subvention betrachtet, dann ist es eine. Ich würde eher von einer Investition sprechen, die auch Unterprivilegierten ausreichend Freiräume verschaffen kann, um am gesellschaftlichen Leben „unbedingt“ partizipieren zu können.
Wie könnte die Digitalisierung unsere Arbeitswelt in den kommenden Jahren verändern?
Das führt uns meines Erachtens direkt zur nächsten Frage.
Wird es noch ausreichend bezahlte Arbeit für alle geben?
Wenn die Gefahr besteht, dass die durch technologischen Fortschritt immer stärker zurückgefahrene und zugleich immer produktivere und damit relativ hoch entlohnte Arbeitszeit und Kapitaleinkünfte erheblich zunehmen, werden die Konflikte um die noch zu verteilende Arbeitszeit und zwischen Gewinnern und Verlieren dieser Entwicklung wohl immer stärker. Das heutige „Fordern und Fördern“-System ist dann zum Scheitern verurteilt, wenn auch bestens ausgebildete Personen keine Arbeitszeiten zum Lebensunterhalt mehr ergattern können. Die Finnen mit ihrer guten Ausbildung und relativ persistenter Arbeitslosigkeit haben meines Erachtens gemerkt, dass sich dann ein BGE als Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik anbietet. Die Glücklichen, die ausreichend Arbeit und/oder Kapital besitzen, müssen dann die Verlierer im Kampf um Arbeit und Kapital partizipatorisch gerecht kompensieren.
Oder wird uns vielmehr die Arbeit nie ausgehen?
Das ist sowohl als Effekt wie auch als Gesellschaftsnorm eine interessante Frage. Noch vor nicht allzu langer Zeit sah man es als Tugend einer wohlhabenden Gesellschaft an, die Mitglieder von fremdbestimmter Arbeitszeit entlasten zu können. Das hat dann natürlich nichts mit dem Unter- oder dem Arbeitnehmer zu tun, der freiwillig mehr arbeitet. Von Effekt her ist die Frage offen, ob wir auch längerfristig Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich schaffen und bewahren, die zu relativer Ausbeutung der Arbeitnehmer führen können oder ob diese Verhältnisse wegfallen. In beiden Fällen ist denjenigen, die keine Vorteile ergattern können, wenig geholfen. Und genau hier bietet das BGE eine Lösung an.
Ein Argument gegen das BGE lautet: Wer soll dann den Müll wegbringen und die Alten pflegen. Würden manche Arbeiten durch ein BGE aufgewertet oder generell die Arbeitswelt transparenter?
Da sehe ich gar kein Problem, da es bei Knappheit der Arbeitsangebote eine zunehmende Wertschätzung für genau diese Tätigkeiten geben wird, die dem Mülldienst und der Altenpflege die Verdienstmöglichkeiten gibt, um ein gutes Einkommensniveau zu erreichen. Das Problem entsteht eher, wenn durch neue Technologien wenige Arbeitskräfte bei der Müllentsorgung nachgefragt werden, sodass der Verdienst sich vor allen in Kapitaleinkünften niederschlägt. Wenn das in zu vielen Sektoren passiert, geht die Nachfrage nach Arbeitszeit schlichtweg in der Summe zurück und da bei der bestehenden sozialen Immobilität zwischen Arbeit und Kapital kein rettender Zugriff auf Kapitalverdienste besteht, gleitet man in prekäre Einkommenssituationen ab. Da können sie sich als Arbeitnehmer noch so hochwertig aus- und weiterbilden, sie kommen schwerlich an entlohnte Arbeit heran.
Die Europäische Zentralbank (EZB) kauft derzeit Monat für Monat für 80 Milliarden Euro mit frisch gedrucktem Geld am Markt Anleihen auf, nun auch Unternehmensanleihe. Jedem Bundesbürger 1.000 Euro BGE im Monat zu geben, würde die gleiche Summe kosten. Zugegeben, das wäre, im europäischen Kontext, sehr egoistisch gedacht, aus deutscher Sicht, aber würde das vielleicht mehr bringen für die Konjunktur und Inflation?
Den maroden Finanzsektor und die überbordende Staatsverschuldung zu stützen, ist eine knifflige Sache. Ordnungspolitisch ist eigentlich alles, was „too big to fail“ ist, zu zerschlagen, da ja ansonsten kein Wettbewerb entstehen kann. Die Kosten der Zerschlagung dieser nachhaltig unnachhaltigen Finanzstrategien der Banken und der Staaten werden doch vieler Orts zu Recht gefürchtet. Es ist aber schon wahrscheinlich, dass durch ein entsprechendes BGE Nachfrage und kreative Prozesse auch „von unten“ entstehen könnten, die gesellschaftlich und wirtschaftlich weit mehr bringen als die permanente Stützung eines kränklichen Systems.
Wie könnte ein BGE finanziert werden?
Da gibt es verschiedene Modelle. Geht man konform zur NES vor, würde vor allem die Einkommensteuer herangezogen. Ein geeigneter linearer Tarif ohne die kumulativen Abzugs- und Befreiungsmöglichkeiten, die heute so viele Steuerschlupflöcher bieten, wäre ein gesellschaftlich angenehmer Seiteneffekt. Götz Werner und seine Mitstreiter empfehlen die Finanzierung aus einem Mehrwertsteuer-System. Die ganzen Kosten der öffentlichen Arbeitslosen- und Alterssicherungssysteme könnten gegengerechnet werden. Natürlich sollte nicht mehr ausbezahlt werden, als in das System hineinfließen kann. Das war wohl in der Schweiz ein wesentlicher Kritikpunkt. Diese Liquiditätsproblematik kann entschärft werden, wenn man auf das NES-Konzept vollständig zurückgreift, denn da wird nur netto (steuerlicher Finanzierungsbeitrag minus BGE) veranlagt. Über die Konsumbesteuerung bekommt man das kaum hin. Der eigentliche freiheits- und partizipationsabsichernde Charme des BGE geht dann aber teilweise verloren, da der Bezug ja nicht mehr unbedingt, sondern einkommensabhängig ist.
Wer würde ein BGE erwirtschaften?
Da das BGE jedem Bürger einen bedingungslos gleichen Betrag verschafft, ist es bezogen auf die Einkommens- beziehungsweise die Konsumbemessungsgrundlage stets mit indirekt progressiver Zahllast verbunden. Wer dadurch letztlich profitiert, müsste mal genauer berechnet werden. Wenn die Bevölkerungsschichten, die ausschließlich BGE und kein Arbeitseinkommen beziehen, nun häufiger ins Theater gehen können, profitieren davon die Betreiber und die Schauspieler. Auch vermögende Gesellschaftsmitglieder können über die verschiedenen Verwendungsentscheidungen der BGE-Bezieher netto Vorteile ergattern. Für mich ist es bei Leibe nicht ausgemacht, dass ein BGE-System in einer Umverteilung von oben nach unten mündet. Langfristig können von der gewonnenen sozialen Stabilität und der Freiräume in der unbezahlten Zeitgestaltung sehr viele Bürger profitieren.
Würde unser Geld bis zur BGE-Grenze schnell entwertet, weil Mieten und Lebensmittelpreise rasch auf das eines BGE ansteigen würden?
Das Problem existiert immer, sobald Erhöhungen im Sozialbereich anstehen: mancher Ort wird deshalb eine Indexierung des BGE eingefordert, dass sich mutatis mutandis wie die Rentenzahlungen anpassen kann. Mitnahmeeffekte haben dann durchschnittlich kaum noch eine Chance, da die Systemanpassungen auch die Zahler treffen.
Bräuchte man noch einen Kündigungsschutz?
Zumindest bräuchte man keinen Mindestlohn mehr. Beim Kündigungsschutz ist mithin die Frage zu reflektieren, wovor genau geschützt werden soll. Kündigungsschutz und Mindestlohn sind aber genau zwei der wesentlichen Gründe, warum auch von Arbeitnehmerseite wie zum Beispiel den Gewerkschaften oder aus Teilen der SPD das BGE kritisch gesehen wird. Einerseits soll man in unserer marktwirtschaftlichen Gesellschaft leistungsgerecht entlohnt werden (Leistung und Leistungsbereitschaft soll sich lohnen), andererseits wird die Frage der leistungsgerechten Entlohnung abseits des Ausspielen von Ausbeutungspotentialen dann immer mehr zum Lotteriespiel, wenn viele gut oder gleich Ausgebildete um wenige zu verteilende Arbeitstunden konkurrieren. Vieles vom „Herumdoktern“ am gegenwärtigen System würde aber überflüssig werden.
3 Kommentare
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Es ist erfreulich, dass Henrik Wittenberg auf Prof. Strengmann-Kuhn MdB zurückgreift:
http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma/Finanzierung_Grundeinkommen.pdf .
Dieser greift wieder auf Dennis Milner 1920 zurück : http://www.basicincome.qut.edu.au/documents/Dennis%20Milner%201920%20book.pdf .
„*Indem jedem Bürger ein Grundeinkommen ausgezahlt wird, kann der einheitliche Steuersatz (BIFT) auf alle Einkünfte erhoben werden, ohne dass hierbei persönliche Steuersätze oder Freibeträge zu berücksichtigen sind. Der „Steuerfreibetrag“ ergibt sich aus der Höhe des Einkommensteuersatzes und des Grundeinkommens.“
Das ist so nicht ganz richtig. Der Steuerfreibetrag wird VORAB als Prokopfeinkommen festgelegt , weil dieser Mittelwert das Volkseinkommen exakt in 2 Hälften teilt und damit die BIFT eine Nullsumme wird (Methode der kleinsten Quadrate) !
Das war der geniale Einfall von Mrs. Mabel Milner 1918 !
So ist das bGE in jeder Höhe bis Prokopfeinkommen finanziert und ist nur eine Frage des Steuersatzes (Grenzsteuersatz) :
bGE = Grenzsteuersatz * Prokopfeinkommen !
Gleichzeitig beträt der individuelle Steuersatz
Progression = Grenzsteuersatz * (1 – Familienköpfe / n) mit n = Einkommen/Prokopfeinkommen !
Freibetrag und Progression verlangt grds.das BVerfG !
Die BIFT benötigt als Umverteilung von der oberen auf die untere Hälfte nur das halbe bGE-Volumen zur Gegenfinanzierung. Und das sind heute Einkommensteuern und AG-Sozialabgaben.
Durch Grenzsteuersatz 50 % macht man die AG-Sozialabgaben frei für bGE und kann sie für die KV/PV-Kopfpauschale im bGE verwenden, RV und AV benötigen dann nur noch die AN-Beiträge !
Der Staat gibt bei RV und AV einen Zuschuss von 100 % dazu und kassiert ihn gleich wieder als BIFT 50 wie auch bei den Staatsgehältern !
Prof. Strengmann-Kuhn hat noch nicht diesen Vorteil des Spezialfalles,
– Freibetrag = Prokopfeinkommen (Methode der kleinsten Quadrate) und
– Steuersatz 50 % (Integration AG-Sozialabgaben) realisiert !
Die Finanzierung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) mit Hilfe einer einheitlichen Quellensteuer* auf ausnahmslos alle Einkommen als »Basic Income Flat Tax« (BIFT) ist ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel und kostet keinen Cent.
Wenn wir das Existenzminimum (8.652 Euro/Jahr, 721 Euro/Monat in 2016), das schon heute jedem Bundesbürger entweder per steuerfreiem Grundfreibetrag oder via Grundsicherung (ALG 2, Grundsicherung im Alter etc.) zusteht, ab morgen direkt an die gleichen Bürger auszahlen, kostet das den Staat keinen Cent extra (für Kinder* wäre das BGE analog etwas niedriger).
Eine BIFT würde nicht nur auf Löhne (Arbeit), sondern auch auf Leistungslose Gewinne (»arbeiten lassen«) erhoben. Bei 50 % schließt sie die Einkommensschere von Löhnen und Gewinnen. Bei einem jährlichen Volkseinkommen* von 2260 Mrd. (2015) fallen bei Grenzsteuersatz 50 % 1130 Mrd. im Jahr an. Ein monatliches BGE in Höhe von 1150 Euro ist bei 81,9 Mio. Einwohnern so aus den Primär-Einkommen finanzierbar.
Der Schweizer Ökonom Peter Ulrich erläutert in einem Interview, wie die Ausschüttung eines BGE an alle Bürger finanziert und bewerkstelligt werden kann:
https://youtu.be/_5nPV7GKfIc?t=5m12s
Darüber hinaus lässt sich eine BIFT zur Finanzierung des BGE auch mit Konsum- bzw. Verbrauchsteuern zur Finanzierung der übrigen Staatsausgaben und dem Abbau der Staatsschulden mittels Abbau privater Vermögen kombinieren:
https://www.youtube.com/watch?v=SV0Pg5ZMk14&feature=youtu.be&t=37m21s
…
*Indem jedem Bürger ein Grundeinkommen ausgezahlt wird, kann der einheitliche Steuersatz (BIFT) auf alle Einkünfte erhoben werden, ohne dass hierbei persönliche Steuersätze oder Freibeträge zu berücksichtigen sind. Der „Steuerfreibetrag“ ergibt sich aus der Höhe des Einkommensteuersatzes und des Grundeinkommens.
*Aktuell (2016) beträgt das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte soziokulturelle Existenzminimum für Kinder 604 Euro monatlich (7.248 Euro pro Jahr). Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (4.608 Euro/Jahr, 384 Euro/Monat) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.640 Euro/Jahr, 220 Euro/Monat) zusammen.
*Das Volkseinkommen umfasst das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen.
…
Für die Kranken- und Unfallversicherung könnte eine Grundversicherungspflicht eingeführt werden. In Grundeinkommen wäre dann ein Gutschein über 200 Euro Krankenversicherungsbeitrag enthalten. Dieser »Versicherungsgutschein« könnte bei einer freigewählten Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung eingelöst werden, wobei alle Krankenkassen zu deren Annahme verpflichtet wären (also einem Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang unterliegen würden).