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Riester-Rente // Sparen mit Unterstützung vom Staat

Mehr als 16,5 Millionen Deutsche haben seit der Einführung im Jahr 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Riester lockt mit einer Grundzulage von 154 Euro und/oder Steuervorteilen. Zusätzlich schießt der Staat für jedes Kind 185 Euro zu, für ab 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Um in den Genuss der vollen Grundzulage zu kommen, muss jedoch mindestens vier Prozent des (sozialversicherungspflichtigen) Vorjahres-Bruttoeinkommens – mindestens 60, maximal 2100 Euro – in den Riester-Vertrag fließen.

Wie sieht das in der Praxis aus? Ein Beispiel: Herr R. ist nun 39 Jahre alt, bis zum Rentenbeginn mit 67 sind es somit noch 28 Jahre. In den kommenden Jahren erwartet er einen Durchschnitts-Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent. Seine beiden Kinder wurden 2004 und 2008 geboren. Das bedeutet: Für die volle Riester-Grundzulage von 154 Euro muss er im Jahr mindestens 1200 Euro (brutto) sparen.

Die Nettobelastung während des Berufslebens wäre jedoch deutlich geringer, sie betrüge lediglich 561 Euro. Warum? Insgesamt machen seine Ansprüche auf staatliche Zulangen 639 Euro aus – aus der Grundzulage 154 Euro und den Zulagen für die Kinder 185 und 300 Euro. Hinzu können noch Steuervorteile kommen, die R. bei der Riester-Rente geltend machen kann. Das Finanzamt zieht allerdings vom Steuerbonus alle gezahlten Zulagen ab und prüft, was für den Riester-Sparer besser ist. Das bedeutet: Bei einem angenommen Steuersatz von 30 Prozent beträgt der Steuervorteil 360 Euro. Dieser wird jedoch durch den Abzug der Zulagen vollkommen aufgezehrt, also werden vom Brutto-Beitrag in Höhe von 1.200 Euro nur die gesamten Zulagen von 639 Euro abgezogen, was zu einem Eigenbeitrag (Nettobelastung) von 561 Euro und einer Förderquote von gut 53 Prozent bei R. führt.

Mit Renteneintritt hätte R. folgendes (ungefähres, ohne Kosten) Ergebnis: 59.961 Euro würde das angesparte Vermögen betragen, wenn es sich im Durchschnitt mit 4 Prozent verzinst hätte. Eingezahlt hätte R. 33.600 Euro, wobei ihm der Staat dazu 17.892 Euro Förderung geschenkt hätte. Das Zinsergebnis würde 26.361 Euro ausmachen.

R. könnte nun sein Vermögen nehmen, verrenten lassen und sich dann beispielsweise 25 Jahre lang über eine steuerpflichtige monatliche Zusatzrente von 279 Euro freuen, bei vollkommenen Kapitalverzehr und einer durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent in dieser Zeit. Ohne Kapitalverzehr wären es 146 Euro pro Monat. Gerade diese Verrentung (durch den Anbieter des Riester-Vertrages) ist derzeit ein Diskussionspunkt. Bislang wurden 100 Prozent der Ansparsumme in eine Rente umgewandelt. Nun kündigte die Versicherungswirtschaft an, dafür Abschlussgebühren zu verlangen, wegen der Niedrigzinsen, die Rede ist von bis zu 25 Prozent.

Alternativ könnte sich Riester-Sparer auch maximal 30 Prozent des Vermögens auf einen Schlag auszahlen lassen (ebenfalls steuerpflichtig), was natürlich die monatlich Rente mindern würde. Es ist sogar möglich, sich das komplette Guthaben auszahlen zu lassen. In diesem Fall verlangt der Staat allerdings sämtliche Zulagen und Steuergeschenke zurück – der eventuell mit dem „geliehenen Geld“ erzielte Wertzuwachs darf aber behalten werden (der Kapitalertrag ist steuerpflichtig).

Der Vorteil von Riester-Sparen ist die Garantie der eingezahlten Beiträge, was nicht zu unterschätzen ist angesichts von Nullzinsen. Allerdings könnte diese Garantie für die eingezahlten Beiträge nun durch eine Anschlussgebühr für die Verrentung aufgeweicht zu werden. Noch ist aber nicht sicher, wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird. Generell ist bei einem Riester-Vertrag sehr genau auf die Kosten zu achten, die schnell eine Rendite aufzehren können.

 

Bildquelle: Petra Bork / pixelio.de [bearbeitet]

 

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