Plusvisionen

DDV-Interview // Folgen des Verkaufsstopps von Inline-Optionsscheinen

DDV, Henning Bergmann, Deutscher Derivate Verband, Zertifikate, Optionsscheine

Bildquelle: DDV

Time is Money: Inline- sowie Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine können derzeit nicht gekauft werden. Der Grund ist ein – zeitweises – Verbot der europäischen Aufsichtsbehörde für binäre Optionen. Plusvisionen hat bei Henning Bergmann, Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbands (DDV) nachgefragt wie es weitergehen könnte.

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA hat den Vertrieb von binären Optionen an Privatanleger bis auf weiteres untersagt. Hat das auch Auswirkungen auf Inline- sowie Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine? Werden Optionsscheine dieser Art derzeit Retailanlegern angeboten?
Es ist richtig, dass die ESMA die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Privatanleger untersagt hat. Dieses Verbot ist zum 2. Juli 2018 in Kraft getreten und gilt zunächst für drei Monate. Generell ist aber aus Sicht des DDV zu unterstreichen, dass sich die Produktintervention der ESMA nicht auf Produkte der Derivate-Liga bezieht.

Nach unserer Einschätzung zielt die Maßnahme auch nicht auf Inline- und Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine. Die ESMA hat ihre Definition der binären Option jedoch so weit gefasst, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht ganz sicher ausgeschlossen werden kann, dass auch diese verbrieften Produkte vom Beschluss betroffen sein könnten. Hierfür gibt es zwar keinen sachlichen Grund, aber es ist eine rechtliche Unsicherheit für die Emittenten entstanden. Die Emittenten prüfen ihrerseits, ob sie angesichts der rechtlichen Unsicherheit diese stark nachgefragten Optionsscheine weiterhin Privatkunden anbieten können.

Was sind die Gründe für das Vertriebsverbot von binären Optionen an Privatanleger?
Die ESMA begründet ihr Vorgehen mit erheblichen Bedenken für Kleinanleger hinsichtlich des Anlegerschutzes. Sie argumentiert, dass sich die Bedenken bei klassischen binären Optionen unter anderem aus der strukturell erwarteten negativen Rendite und dem damit verbundenen Interessenkonflikt zwischen Anbietern und Kunden ergeben, dem Missverhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko sowie aus Vermarktungs- und Vertriebsaspekten.

Und hier setzt unsere Kritik an der ESMA-Maßnahme an, denn es bestehen erhebliche Unterschiede bei den erwähnten Inline-und Stay-High/Stay-Low-Optionsscheinen im Vergleich zu klassischen binären Optionen. Unter anderem ist der gesamte Emissionsprozess und der Vertrieb von verbrieften Produkten wie Inline-Optionsscheinen bereits umfassend reguliert, siehe Prospektrecht, MiFID II, MiFIR oder PRIIPs-VO. Darüber hinaus gehören verbriefte Produkte zur gängigen Produktpalette einer Bank und sind sehr transparent für den Privatanleger. Ein wesentlicher Unterschied ist auch, dass es im Vergleich zu bilateralen binären Optionen bei Inline-Optionsscheinen keine Interessenkonflikte gibt, da Inliner über entsprechende Gegengeschäfte (Hedges) am Kapitalmarkt abgesichert werden und da der Anleger nicht direkt mit beziehungsweise gegen den Anbieter handelt.

War die weite Definition der ESMA daher überraschend?
Absolut. Wir treten seit jeher mit unseren Initiativen für eine erhöhte Transparenz und verbesserten Anlegerschutz ein. Die von der ESMA geschilderten Missstände sind bei verbrieften Produkten nicht festzustellen. Umso erstaunlicher ist nunmehr die ESMA-Maßnahme, die prinzipiell auch verbriefte Produkte im Anwendungsbereich sieht. Dies führt zu der Unsicherheit und zu der Folge, dass Inline- und Stay-High/Stay-Low-Optionsscheine zumindest vorübergehend nicht von Privatinvestoren gekauft werden können.

Wie realistisch ist es, dass das Verbot wieder aufgehoben wird?
Die ESMA hat die Möglichkeit, die temporäre Produktintervention zu verlängern. Davon gehen wir im Moment mit Blick auf die unverbrieften binären Optionen auch aus. Der DDV tauscht sich aber intensiv mit der BaFin und auch der ESMA aus und setzt sich für die Beseitigung der begrifflichen Unschärfen ein. Daher hoffen wir, dass die ESMA künftig zum Beispiel Inline-Optionsscheine von ihren Maßnahmen explizit ausnimmt. Privatanleger sollten wieder die Möglichkeit haben, die Produkte zu erwerben.

Was sollten Privatanleger tun, die solche speziellen Optionsscheine im Depot haben? Können Sie noch verkaufen?
Anleger können zum Beispiel Inline-Optionsscheine weiter auf dem Sekundärmarkt verkaufen. Wichtig ist es zu betonen, dass es eine Vielzahl von gut informierten Anlegern gibt, die mit diesen Produkten – sehr – vertraut sind, diese gut einschätzen können und gezielt einsetzen, beispielsweise auch bei ihrer Portfoliosteuerung. Anlegerbeschwerden, dass die Produkte nicht mehr verfügbar sind, haben auch den DDV erreicht. Diese Anleger sollten aus unserer Sicht auch bald wieder die Möglichkeit haben, die Produkte zu erwerben. Dafür setzen wir uns ein.

Bildquelle: DDV
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