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Inline-Optionsscheine // Privat-Anleger dürfen wieder handeln

Die gute Nachricht für Trader gleich vorweg: Ab dem 2. Oktober können Privatanleger wieder Inline-Optionsscheine erwerben. Die Handelseinschränkungen für binäre Optionen wurden zwar um drei Monate verlängert, aber einige Bestimmungen gelockert. Damit kann beispielsweise die HypoVereinsbank Onemarkets (mit rund 5.000 Inline- sowie Stay-High und Stay-Low-Optionsscheinen einer der größten Anbietern dieser Exoten) künftig nicht nur den Profis, sondern auch Privatkunden diese Produkte wieder zum Handeln anbieten.

Rückblick: Es war eine dicke Überraschung für Trader. Im Frühjahr (2018) wurde der Handel mit binären Optionen von der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) für drei Monate stark eingeschränkt. Das hatte auch Auswirkungen auf Inline-, Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine. [Hier ein Interview mit dem DDV-Geschäftsführer Henning Bergmann dazu.] Die Regelung sah vor, dass ab 1. Juli nur noch professionelle beziehungsweise institutionelle Investoren diese Wertpapiere erwerben dürfen. Für Privatkunden galt ein Verbot.

Reagiert hat auch der Deutsche Derivate Verband (DDV): Er hat Grundsätze für die Emission von Inline-Optionsscheinen und vergleichbaren Wertpapieren zum Vertrieb an Privatkunden in Deutschland festgelegt. So stellen die betroffenen Mitglieder des DDV sicher, dass diese Wertpapiere nicht von der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu binären Optionen erfasst sind.

Mit den festgelegten Grundsätzen erfüllen die betroffenen Mitglieder des DDV alle Voraussetzungen der ESMA und gehen sogar noch darüber hinaus. So werden Emittenten für Inline-Optionsscheine und vergleichbare Wertpapiere einen Prospekt nach Maßgabe der Prospektrichtlinie erstellen. Ferner werden ausschließlich Wertpapiere mit einer Mindestlaufzeit von neunzig Kalendertagen emittiert. Der Emittent sichert die entsprechenden Geschäfte ab (Hedging) und handelt also nicht gegen den Anleger, sondern verhält sich (risiko)neutral.

„Es hat eine Vielzahl von Beschwerden von Privatanlegern wegen des temporären Verbots gegeben. Schließlich eignen sich Inline-Optionsscheine wie kaum ein anderes Produkt, um gehebelt von der Seitwärtsentwicklung eines Index oder einer Aktie zu profitieren,“ weiß Sebastian Bleser, Experte für Anlage- und Hebelprodukte bei Onemarkets.

Inline-Optionsscheine sind mit einer oberen und einer unteren KO-Barriere versehen. Wird keine dieser Schwellen während der gesamten Laufzeit berührt oder unter- beziehungsweise überschritten, erhalten Anleger einen festgelegten Betrag zurückbezahlt – in den meisten Fällen sind das zehn Euro. Wird eine Barriere hingegen tangiert, verfällt das Papier wertlos. „Je enger der Korridor zwischen unterer und oberer Barriere, umso riskanter ist es. Dafür winken hohe Renditen,“ erklärt Bleser. „Trader sollten somit nicht nur auf die erzielbare Rendite, sondern auch auf ausreichend Puffer zur Barriere achten.“

Stay-High- und Stay-Low-Produkte werden von Anlegern dann eingesetzt, wenn Trader der Meinung sind, dass eine bestimmte Kursmarke nicht berührt oder unterschritten (Stay-High) beziehungsweise überschritten (Stay-Low) wird.

Beispiele für Inline-Optionsscheine auf den DAX

Basiswert WKN Kurs in Euro untere Barriere obere Barriere Finaler Bewertungstag
DAX HX42HY 5,72 8.800 13.200 18.04.2019
DAX HX1PZ5 7,44 11.200 13.300 20.12.2018
Quelle: HypoVereinsbank onemarkets; Stand: 02.10.2018; 09:01 Uhr.
Bildquelle: Stihl024 / pixelio.de
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