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Fiskus ist scharf auf Gold

Goldanleger aufgepasst! Der Fiskus will (vielleicht) an ihr Geld – schon wieder. Wer in Gold investiert, war bislang priviligiert. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist können Gewinne aus Goldverkäufen steuerfrei eingestrichen werden. Das gilt etwa für Barren. Daran wird sich wohl auch nichts ändern.

Allerdings: Es gibt ja auch reine Goldfonds, die mit physischen Gold hinterlegt sind (und auf das der Anleger einen Lieferanspruch hat). Beispiele: der Julius Bär Physical Gold oder ZKB Gold ETF. Beide kommen aus der Schweiz, da es in Deutschland nicht erlaubt ist, zu 100 Prozent in eine Anlage zu investieren. Bei diesen Fonds wurde bislang angenommen, dass sie auch unter die Spekulationsfrist fallen. Doch die Fonds sind nicht in Deutschland zugelassen. Deshalb könnte der deutsche Fiskus durchaus demnächst auf die Idee kommen, hier die schärferen Steuerregeln für ausländische nicht zugelassene Fonds anzuwenden. Die Folge: Der jährliche Wertzuwachs müsste zu 70 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Und: Zertifikate oder ETCs könnten ebenfalls betroffen sein. Auch hier wurde bislang angenommen, dass sie unter die einjährige Spekulationsfrist und nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Ob das die Finanzverwaltung genauso sieht, wird jedoch immer fraglicher. Davon könnte auch das beliebte Xetra-Gold betroffen sein.

Zum Golde drängt doch alles, eben auch das Finanzamt …

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