Plusvisionen

Physischer Gold-Fonds

In „normalen“ Zeiten ist Xetra-Gold prima. Leicht handelbar. Kostengünstig. Die Entwicklung des Goldpreses wird im Wesentlichen eins zu eins nachvollzogen. Was aber im Worst-Case? Im Prospekt heißt es spröde dazu: Investoren erwerben „weder ein Eigentumsrecht/wirtschaftliches Eigentum noch ein Sicherungsrecht“. Sondern nur die in der „Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche“. Anders ausgedrückt:

Kommt es zu Zahlungschwierigkeiten bei der Emittentin besteht ein Verlustrisiko: „Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.“ Vulgo: Wenn es ganz schlecht läuft, wird es vermutlich nix mit der Lieferung von Gold …

Hilfe bietet hier nur ein Gold-Fonds aus der Schweiz, der Julius Bär Physical Gold Fund (CH0044781174). Anleger investieren bei diesem Fonds direkt in physisches Gold, ohne dabei Emittenten- sowie Diebstahlrisiken oder die hohen Verwahrungs- und Versicherungskosten in Kauf nehmen zu müssen.

Die Fakten:

Steuern?
Julius Bär schreibt dazu:
„Daher dürfte eine Anlehnung an ein (zumindest fiktives) Zweckvermögen gerechtfertigt und Julius Baer Physical Gold Fund als ein eigenes Steuersubjekt zu qualifizieren sein.“ Und: „Wenn die Anteile … nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, ist ein Veräußerungsgewinn immer steuerpflichtig (anwendbar ist grundsätzlich der Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ und gegebenenfalls KiSt).“
Aber hier gilt wie immer: Steuerberater fragen oder Rechtsprechung verfolgen.

Exit mobile version