Kommt es zu Zahlungschwierigkeiten bei der Emittentin besteht ein Verlustrisiko: „Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.“ Vulgo: Wenn es ganz schlecht läuft, wird es vermutlich nix mit der Lieferung von Gold …
Hilfe bietet hier nur ein Gold-Fonds aus der Schweiz, der Julius Bär Physical Gold Fund (CH0044781174). Anleger investieren bei diesem Fonds direkt in physisches Gold, ohne dabei Emittenten- sowie Diebstahlrisiken oder die hohen Verwahrungs- und Versicherungskosten in Kauf nehmen zu müssen.
Die Fakten:
- Vollständige Deckung mit physischem Gold
- Jederzeitiger maximaler Investitionsgrad
- Währungsabsicherung bei CHF- und EUR-Anteilen (vs. Dollar)
- Lending und Borrowing sind nicht erlaubt
- Ausschliesslich Anlagen in physischem Gold (hauptsächlich Standardbarren zu je 400 Unzen)
- Kein Emittentenrisiko (keine Schuldverschreibung, sondern Golderwerb)
- Open-End-Fund mit jederzeitigem Rückgaberecht
- Exklusive Goldverwahrung in der Schweiz (in der Schweiz gibt ein Gesetz gegen Enteignung)
- Garantierte Sachauszahlung auf dem ganzen Fondsvermögen
- Transparenter Handel durch Notierung an der SWX
- Tägliche Liquidität und Kosteneffizienz (0,4 % Verwaltungsgebühr pro Jahr)
- Stückelung: ein Anteil entspricht einer Unze
Steuern?
Julius Bär schreibt dazu:
„Daher dürfte eine Anlehnung an ein (zumindest fiktives) Zweckvermögen gerechtfertigt und Julius Baer Physical Gold Fund als ein eigenes Steuersubjekt zu qualifizieren sein.“ Und: „Wenn die Anteile … nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, ist ein Veräußerungsgewinn immer steuerpflichtig (anwendbar ist grundsätzlich der Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ und gegebenenfalls KiSt).“
Aber hier gilt wie immer: Steuerberater fragen oder Rechtsprechung verfolgen.