Plusvisionen

Hallo Brady!

In wenigen Tagen steht ein neuer EU-Gipfel an und am 24. und 25. März tagt der EU-Rat. Spätestens dort sollen weitreichende Stabilisierungsmaßnahmen für die Euro-Zone beschlossen werden. Im Kern geht es dabei um die Frage: Was passiert mit all den Schulden in der Euro-Zone? Wie können diese in Zukunft finanziert werden. Im Einzelnen:

Soll das effektive Kreditvolumen des EU-Rettungsfonds (EFSF) von 250 auf 440 Milliarden Euro ausgeweitet werden?
Soll die Europäische Zentralbank (EZB) weiter notleidende Anleihen aufkaufen?
Sollen klamme Staaten vom Rettungsfonds Kredite bekommen, um selbst Anleihen zurückkaufen zu können. Da diese an den Märkten meist mit deutlichen Abschlag gehandelt werden, hätte dies den Charme eines „Haarschnitts ohne Nassmachen“. Zudem würden Schulden quasi umstrukturiert, da teure (hohe Zinsen) EU-Peripherie-Schulden gegen günstige (EFSF-Anleihen) getauscht würden.
Soll es eine Umschuldung (Haircut) geben?

Alles gipfelt in der Feststellung: Die Schulden müssen vom Hof!

Vielleicht sollte man sich an Nicholas Brady orientieren, der in den 1990er Jahren einen Plan zur Umschuldung mittel- und lateinamerikanischer Staaten entwarf. Der ging so:

Die überschuldeten Staaten bekamen Geld zum Rückkauf ihrer Schulden zur Verfügung gestellt. Allerdings wurden die ausstehenden Anleihen mit einem kräftigen Abschlag (rund ein Drittel) zurückgekauft. Die Gläubiger mussten für ihren Leichtsinn somit auch Buße tun. Anschließend wurden neue Anleihen (Brady-Bonds) herausgegeben.
Grundsätzlich gab es zwei Varianten:
Die Discount Bonds, bei denen auf einen Teil der Schulden gleich verzichtet wurde, dafür garantierten IWF und Weltbank hinterher für die über dem Marktzins liegenden Kuponzahlungen.
Die Par Bonds, bei denen die Schuld voll zurückgezahlt wurde, der Kupon dafür aber sehr schmal ausfiel.

Die bislang in Europa diskutierten Modelle orientieren sich immer wieder an dem Brady-Plan.
Entscheidend dafür ist jedoch, dass die Gläubiger auf einen (größeren) Teil der Schulden verzichten, es eine wie auch immer geartete EU-Anleihe (EFSF-Anleihen gibt es ja ohnehin schon) zur Finanzierung geben muss und die betroffenen Länder in der Lage sind (durch Reformen) künftig Zins und Tilgung der neuen Anleihen zu bestreiten.

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