Bayer hat vor dem US-Supreme Court einen wichtigen Sieg im Glyphosat-Streit errungen. Wie der Konzern mitteilte, entschied das US-Gericht, dass die bundesweiten Zulassungsvorgaben der Umweltbehörde EPA Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Dies reichte aus, dass die Bayer-Aktie rund 15 Prozent in die Höhe sprang. Doch ganz vom Tisch ist das Thema Glyphosat/Monsanto trotzdem noch immer nicht. Wir sind daher weniger euphorisch.
Kaum zu glauben: Es ist tatsächlich schon acht Jahre her, als der damalige Bayer-Chef Werner Baumann den US-Agrarchemie-Konzern Monsanto für ganz viele Milliarden Euro kaufte. Dabei waren es weniger die extrem hohen Schulden, die Monsanto zu diesem Zeitpunkt bereits aufgetürmt hatte, sondern vielmehr die Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Krebsrisiko von Roundup einem Unkrautvernichter, der den Wirkstoff Glyphosat enthält.
Über viele Jahre musste Bayer Niederlagen vor US-Gerichten hinnehmen und milliardenschwere Abschreibungen vornehmen bzw. hohe Zahlungen leisten. Nun gibt es erstmals tatsächlich leichte Hoffnungen, dass die größte unternehmerische Fehlentscheidung eines deutschen Großkonzerns seit dem Zweiten Weltkrieg vielleicht tatsächlich ein Ende nehmen könnte.
So kann der Konzern nach dem Urteil des obersten US-Gerichts nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen des Unkrautvernichtern verklagt werden. Dies könnte tatsächlich dazu führen, dass vielen Klagen, die im direkten Zusammenhang mit den Warnhinweisen stehen, die Grundlage entzogen ist.
Logischerweise zeigt man sich bei Bayer erfreut über das Urteil, der Konzern weist allerdings selbst darauf hin, dass nur die Klagen nun wohl abgewiesen werden, bei denen es um diese Warnhinweise geht. Belasten können somit weiterhin Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Krebserkrankungen. Somit scheint noch immer Spielraum für weitere Klagen gegen Bayer in den USA und vielleicht auch in anderen Ländern vorhanden zu sein.
Mit dem gestrigen Kurssprung von rund 15 Prozent hat die Bayer-Aktie (BAY001) immerhin die Kursverluste aufgeholt, die vom Hoch aus dem Februar zuletzt entstanden waren und auch Folge der schwachen Konjunkturentwicklung gewesen sind. Mit Blick auf den Langfristchart gehen wir davon aus, dass die Aktie die Hürde bei 50,00 Euro nicht nehmen wird, wohl aber bis dahin durchlaufen kann. Denn bei 50,00 Euro sind auch aus den Jahren vor 2023 zahlreiche Widerstände zu erkennen.
Diese Argumentation lässt sich auch fundamental untermauern. Denn die Aktie wird aktuell mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis von 18 bezahlt, was wir im gegenwärtigen Konjunkturumfeld als ausreichend ansehen, zumal Bayer noch immer als zyklischer Wert gilt. Auch die Dividenden-Rendite und 0,3 Prozent kann nicht üerzeugen, wenngleich Bayer wohl ab 2027 wieder höhere Ausschüttungen vornehmen will. Wir raten daher ab, jetzt auf die Euphoriewelle aufzuspringen, die wohl such heute schon wieder abebbt, wie frühe Freitags-Kurse um 46,00 Euro belegen.
Besser ins Bild passt ein Bonus-Zertifikat mit Cap. Unser Favorit (FE0UGA) verfügt über einen Bewertungstag am 19. März 2027. Bleibt die bei 29,00 Euro platzierte Schwelle bis dahin unverletzt, erzielt der Anleger eine Maximalrendite von 8,9 Prozent oder hochgerechneten 11,9 Prozent p.a. Erweist sich der aktuell rund 39 Prozent große Puffer zur Schwelle als nicht ausreichend, dann liefert der Emittent die Aktie ins Depot des Anlegers, die dann allerdings sehr wahrscheinlich niedriger notiert als zum jetzigen Zeitpunkt.
Bayer-Aktie (Tageschart): robuster Widerstand



