In „normalen“ Zeiten ist Xetra-Gold prima. Leicht handelbar. Kostengünstig. Die Entwicklung des Goldpreses wird im Wesentlichen eins zu eins nachvollzogen. Was aber im Worst-Case? Im Prospekt heißt es spröde dazu: Investoren erwerben „weder ein Eigentumsrecht/wirtschaftliches Eigentum noch ein Sicherungsrecht“. Sondern nur die in der „Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche“. Anders ausgedrückt:
Kommt es zu Zahlungschwierigkeiten bei der Emittentin besteht ein Verlustrisiko: „Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.“ Vulgo: Wenn es ganz schlecht läuft, wird es vermutlich nix mit der Lieferung von Gold …
Hilfe bietet hier nur ein Gold-Fonds aus der Schweiz, der Julius Bär Physical Gold Fund (CH0044781174). Anleger investieren bei diesem Fonds direkt in physisches Gold, ohne dabei Emittenten- sowie Diebstahlrisiken oder die hohen Verwahrungs- und Versicherungskosten in Kauf nehmen zu müssen.
Die Fakten:
- Vollständige Deckung mit physischem Gold
- Jederzeitiger maximaler Investitionsgrad
- Währungsabsicherung bei CHF- und EUR-Anteilen (vs. Dollar)
- Lending und Borrowing sind nicht erlaubt
- Ausschliesslich Anlagen in physischem Gold (hauptsächlich Standardbarren zu je 400 Unzen)
- Kein Emittentenrisiko (keine Schuldverschreibung, sondern Golderwerb)
- Open-End-Fund mit jederzeitigem Rückgaberecht
- Exklusive Goldverwahrung in der Schweiz (in der Schweiz gibt ein Gesetz gegen Enteignung)
- Garantierte Sachauszahlung auf dem ganzen Fondsvermögen
- Transparenter Handel durch Notierung an der SWX
- Tägliche Liquidität und Kosteneffizienz (0,4 % Verwaltungsgebühr pro Jahr)
- Stückelung: ein Anteil entspricht einer Unze
Steuern?
Julius Bär schreibt dazu:
„Daher dürfte eine Anlehnung an ein (zumindest fiktives) Zweckvermögen gerechtfertigt und Julius Baer Physical Gold Fund als ein eigenes Steuersubjekt zu qualifizieren sein.“ Und: „Wenn die Anteile … nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, ist ein Veräußerungsgewinn immer steuerpflichtig (anwendbar ist grundsätzlich der Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ und gegebenenfalls KiSt).“
Aber hier gilt wie immer: Steuerberater fragen oder Rechtsprechung verfolgen.
4 Kommentare
Ich finde es ist und bleibt eine interessante Geldanlage, bei denen man wie in vielen Bereichen mit Höhen und Tiefen rechnen muss.
Hallo,
25% Abgeltungsteuer auf Gewinne ist natürliche ein Wort. Bei einer Direktanlage in Gold wird nach einer Mindesthaltedauer von 1 Jahr keine Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf fällig.
Apropos BullionVault oder andere Anbieter von zentral gelagertem physischem Gold – das nicht in Wertpapiere verpackt ist und damit auch nicht der Abgeltungsteuer unterliegt:
Trustable Gold bietet eine Übersicht von Anlagegold-Anbietern unter Sicherheitsaspekten und nach Kosten. http://www.trustablegold.de
Grüße
C.H.
Hallo
Danke für diesen interessanten Beitrag!
Generell würde ich es so sehen, dass man mit Edelmetallanlagen nicht
so viel verkehrt machen kann wie etwa mit Aktien, wo es oftmals ein Glücksspiel ist, was man am Ende dabei
rausbekommt. Auch wenn die Rendite bei Edelmetallen wie Gold oder Platin klein(er) ist – gegeben ist sie auf jeden Fall.
Aber das ist denke ich auch ein Stückweit Geschmacks- und Persönlichkeitssache
Grüße
Konstantin
Hallo,
sicherlich eine interessante Alternative zu Gold ETC mit physischer Hinterlegung bzw. Besicherung. Was halten Sie von Bullion Vault http://gold.bullionvault.de/, das wäre von der Sicherheit, den Kosten und der physischen Beschaffbarkeit eine ebenfalls überlegenswerte Alternative. Über online Banking kann man die oben geannten Fonds von Julius Bär allerdings nicht kaufen. Muss man sich dafür ein Konto in der Schweiz einrichten?
Grüsse R. S.